Facts
Entwurf / Einreichung / Ausführung / ÖBA
Winter 2012 - Frühjahr 2013
Auftraggeber:
Schloss Schönbrunn Kultur und Betriebs GmbH
Um 1779 wurde der Schönbrunner Schlosspark der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die barocke Gartengestaltung blieb seit Maria Theresias Lebzeiten weitgehend unverändert erhalten. 1996 wurde der Park gemeinsam mit dem Schloß Schönbrunn ins UNESCO Welterbe aufgenommen.
Die Bundesgärten Wien sind für die Pflege des Gartens zuständig, stellen die Parkaufsichten und betreiben das Palmenhaus im Schlosspark. Die Besetzung der Parktore mit Ausichtspersonal dient grundsätzlich der widmungsgemäßen Verwendung des Schlossparks als Parkschutzgebiet - die Portiere sind Auskunftspersonen für die Besucher und stellen eine soziale Kontrolle der Zugangsbereiche dar. Ihnen obliegt auch die Überprüfung der Einfahrtsberechtigungen und die Bedienung der Einfahrtstore bzw. Schranken.
Die bereits vorhanden Portierhäuschen bei den zwei betreffenden Parkteingängen waren nicht mehr als ein besserer Wetterschutz - es fehlte an zeitgemäßen Sanitärräumen, Heizung, Kühlung, etc. Somit war eine Neuherstellung (im Schutzgebiet Park) unumgänglich.
Um eine einheitliche Formensprache zu gewährleisten bestand seitens des Auftraggebers der Wunsch, sich gestalterisch an den 2004 im Schlosspark errichteten Portierlogen zu orientieren, wobei deren Konstruktion den heute gültigen bauphysikalischen Anforderungen zu entsprechen hatte.
Die Neuplanung der Portierloge Maria-Theresientor erfolgte nach den Grundsätzen für barrierefreies Bauen. Dies konnte bei der Planung der Portierloge Meiereitor auf Grund der örtlichen Gegebenheiten (Neigung des Zufahrtswegs, vorhandene Grundfläche) nicht umgesetzt werden.